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Welcome to the Data Retention Petition Campaign

"Schöne neue Welt" - oder was sich einige Politiker, Manager und Großkonzerne darunter vorstellen!?

Wollen wir das wirklich?

Die menschliche Gesellschaft gleicht einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich nicht die einzelnen Steine gegenseitig stützen würden.   Original lat.: "Societas nostra lapidum fornicationi simillima est, quae, casura nisi in vicem obstarent, hoc ipso sustinetur."   (Lucius Annaeus Seneca - Moralische Briefe an Lucilius (Epistulae morales ad Lucilium), XIV, XCV, 51)

Das Kapital hat den Menschen zu dienen und nicht die Menschen dem Kapital!  (frei nach Heiner Geißler)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern das er nicht tun muß, was er nicht will.  (Jean-Jacques Rousseau)

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Aktuelles, Dringliches

Die Lissabon-Strategie = Zerstörung des Sozialstaats in der EU

Obwohl die Lissabon-Strategie der wesentliche Motor für die Zerstörung des Sozialstaats in Europa ist, wird sie in der Öffentlichkeit kaum thematisiert. Laut der Lissabon-Strategie, im Jahr 2000 auf dem EU-Gipfel in Lissabon verabschiedet, soll die EU bis 2010 der „wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum in der Welt“ werden. Dieses Ziel soll u.a. erreicht werden, durch

  • die Schaffung bzw. Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen,

  • durch die Öffnung bisher abgeschirmter und geschätzter Sektoren,

  • durch stärkere Unternehmerfreundlichkeit,

  • Steigerung der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

...ff... siehe Lissabon Strategie und Lobbyismus

Lissabon Strategie und Lobbyismus

Harald Ettl EU-Abgeordneter - Entsenderichtlinie Mitteilung der Kommission

Dienstleistungsrichtlinie: Kommission präsentiert neuen Vorschlag

95% des Parlamentsbeschlusses wurde von der Kommission übernommen.

Am 4.4.2006 präsentierte die Kommission den überarbeiteten Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie. Dabei wurde ein Großteil dessen, was die Europaabgeordneten wollten, berücksichtigt.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie - voraussichtlich im Jahr 2009 - sollen bürokratische Barrieren bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung abgeschafft werden. Demnach kann jedes Unternehmen, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig seine Dienste anbieten darf, diese Dienstleistungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Besonders sensible Bereiche wie die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, private und öffentliche Gesundheitsdienste, audiovisuelle Medien, Glücksspiele, Casinos, Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsfirmen und Sicherheitsdienste werden von der Dienstleistungsrichtlinie ganz ausgenommen. Das Arbeitsrecht, die Entsenderichtlinie sowie Tarifbedingungen

...ff... siehe  Harald Ettl EU-Abgeordneter - Kommission präsentiert neuen Vorschlag

Harald Ettl EU-Abgeordneter - Kommission präsentiert neuen Vorschlag

 Harald Ettl EU-Abgeordneter

Ettl zu Arbeitnehmerfreizügigkeit: Lohn- und Sozialdumping werden dadurch nicht eingeschränkt

EU-Kommissionsvorschlag zur Entsenderichtlinie bringt keine Verbesserungen.


"Vielleicht gelingt es uns, Schwarzarbeit ein wenig einzuschränken, der Deregulierungsdruck bei Lohn- und Sozialvorschriften wird aber durch den heute abgestimmten Bericht bestimmt nicht weniger. Die ArbeitnehmerInnen, vor allem in Österreich und Deutschland, zahlen dafür die Zeche", kritisiert der SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl den heute im Europäischen Parlament abgestimmten Bericht über die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen.

"Mit der heutigen Abstimmung wird die Stimmung der Bevölkerung gegen die EU weiter sinken", befürchtet Ettl. Denn es fehle an den nötigen Begleitmaßnahmen, wie einer wirklichen Überarbeitung der Entsenderichtlinie und stärkeren Kontrollmechanismen. "Eine ungenaue und oberflächliche Studie, wie sie die EU-Kommission zur Öffnung der Arbeitsmärkte vorgelegt hat, kann keine Grundlage sein, auf der es aufzubauen gilt. Mit diesen Daten ist es nicht möglich, Schlussfolgerungen über die Effekte eines geöffneten Arbeitsmarktes zu ziehen", so der Europaabgeordnete.

...ff... siehe  Harald Ettl EU-Abgeordneter - Lohn- und Sozialdumping werden dadurch nicht eingeschränkt

Harald Ettl EU-Abgeordneter - Lohn- und Sozialdumping werden dadurch nicht eingeschränkt

 Harald Ettl EU-Abgeordneter

Presseinformation: Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit

Flexicurity und Europäisches Lebensmodell

Globalisierung, beschleunigter technologischer Fortschritt und der demografische Wandel stellen die europäischen Volkswirtschaften vor große Herausforderungen. Diese neuen Gegebenheiten bewirken auch Änderungen der Arbeitsbeziehungen. Die Unternehmen stehen unter kontinuierlichem Druck, neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Anforderungen an die Anpassung von Produktionstechniken und Organisationsformen wachsen. Dies bedeutet auch für die Arbeitnehmer höhere Ansprüche an ihre Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit. Lebenslanges Lernen und Mobilität werden immer mehr zu Grundvoraussetzungen beruflichen Erfolges. Gleichzeitig ist ein steigender Druck auf Löhne und Beschäftigung von Niedrigqualifizierten im Rahmen fortlaufender Spezialisierungsprozesse zu beobachten.

Parallel zu diesen Entwicklungen hat sich in Europa das Bewusstsein über ein gemeinsames „Europäisches Lebensmodell“ etabliert. Dessen wesentliche Charakteristika sind:
  • Ein Grundbekenntnis zu sozialem Zusammenhalt und Solidarität sowie zur Bekämpfung sozialer Armut und Diskriminierung;
  • Die Sicherstellung eines allgemeinen Zugangs zu Gesundheits- und Bildungssystemen;
  • Die Gewährleistung einer breiten sozialen Absicherung;
  • Eine bedeutende Rolle des öffentlichen Sektors in der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.

...ff...  siehe  Presseinformation Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit

Presseinformation Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit

BMWA Informationen zum Thema Arbeit, Dienstleistungs-Richtlinie, etc. in der EU
BMWA - Kommissionsprogramm
BMWA - Arbeitszeitrichtlinie    Änderung der Arbeitszeitrichtlinie.pdf

 
Meine Diskussion mit MEP u.a. PolitikerInnen
Antwort auf meine Fragen:
Von: Maria Berger
Gesendet: Dienstag, 18. Oktober 2005 15:57
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: AW: Ihre Anfrage zur Dienstleistungs-Richtlinie

Sehr geehrter Herr Stockhammer,

anbei die Antworten zu Ihren Fragen:

a) nach dem Ko-Entwurf schon, nach unseren Änderungsanträgen nicht
b) nein, auch nicht im Entwurf
c) nein, auch nicht im Entwurf


Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Maria Berger


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005 09:57
An: Maria Berger
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Ihre Anfrage zur Dienstleistungs-Richtlinie

Sehr geehrte Fr. Dr. Berger,
danke für Ihre rasche Antwort!

Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.

Z.B.:

a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?

b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das Herkunftslandprinzip.

c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc. - hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?


Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte, Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke? Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger. Wenn dem so ist bin ich gegen die Einführung der Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).

Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.

Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr. Schüssel kundtun!

Antwort:
Von: KARAS Othmar
Gesendet: Mittwoch, 12. Oktober 2005 16:47
An: KARAS Othmar ASSISTANT
Betreff: Dienstleistungsrichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Anregungen und Bedenken zu dem von der Kommission am 13. Jänner 2004 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Ich darf Sie hiermit über den letzten Stand der Dinge informieren sowie meine Position zu dieser Thematik darlegen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass es mir aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema nur möglich ist, einen standardisierten Brief an Sie zu richten. Ich hoffe sehr, Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.

Vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie, deren Ziel es ist, die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen und um die Dynamik des Europäischen Binnenmarktes weiter zu entfalten, ist es notwendig, nicht gerechtfertigte Hürden für innereuropäische Dienstleistungen zu beseitigen. Das Wachstums- und Beschäftigungspotential europäischer Dienstleistungen - gerade auch das der kleinen und mittleren Unternehmen - ist groß. Ich stehe der Dienstleistungsrichtlinie deshalb grundsätzlich positiv gegenüber.

Gleichzeitig halte auch ich es aber für wesentlich, das hohe Niveau der Berufsausbildung und der Qualität der Dienstleistungen sowie hohe Sozial-, Umwelt- und Verbraucherstandards zu sichern. Um das zu erreichen sind eine Fälle von Änderungen am jetzigen Richtlinienvorschlag notwendig. Das gilt unter anderem für

1. den Anwendungsbereich

2. das Herkunftslandprinzip

3. die Beziehung der Dienstleistungsrichtlinie zu anderem Gemeinschaftsrecht

4. die Kontrolle des Dienstleistungserbringers

Diesbezüglich laufen bis zum heutigen Tage intensive Auseinandersetzungen und parlamentarische Beratungen über Konsequenzen und notwendige Änderungen. Bereits gegenwärtig sind über 1000 Änderungsanträge eingegangen, die vom zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz umfassend zu prüfen sein werden. Der angestrebte Zeitplan und somit auch der von Ihnen avisierte Abstimmungstermin am 25./26. Oktober konnte daher nicht eingehalten werden. Ich darf Ihnen jedoch mitteilen, dass das Plenum des Europäischen Parlaments nunmehr im Januar 2006 entscheiden wird.

Zu den von Ihnen geäußerten Bedenken darf ich im Einzelnen anmerken:

Ich setzte mich dafür ein, dass insbesondere Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, unter die auch Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen fallen (Näheres dazu finden Sie auf meiner Website www.othmar-karas.at), Dienstleistungen bei denen hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden, sowie reglementierte Berufe (eine diesbezügliche Entschließung des EP finden Sie ebenfalls auf meiner Website unter dem Bereich "Freie Berufe") unterschiedlich behandelt oder von der Richtlinie ausgenommen werden.

Was das Herkunftslandprinzip betrifft, so sehe ich auch Probleme, die sich daraus ergeben, dass dieses Prinzip erstmals ohne gleichzeitige Harmonisierung von nationalem Recht zur Anwendung kommen soll. Im Interesse eines fairen Wettbewerbs, haben wir im Europäischen Parlament daher eine rege Debatte um Europäische Mindest-Qualitätsstandards geführt und führen diese immer noch. Um währenddessen die Anliegen verschiedenster Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten berücksichtigen zu können, stehe ich u.a. in ständigem Kontakt mit der Notariatskammer, der Rechtsanwaltskammer, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Ärztekammer, der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, der Wirtschaftskammer Österreich, der Arbeiterkammer, der Industriellenvereinigung, der BAGS, dem Österreichischen Hilfswerk, der Caritas und dem Roten Kreuz.

Ein "Chaos der Rechtsordnung" sehe ich dagegen weniger auf uns zukommen, jedenfalls nicht wesentlich mehr, als dies bereits heute im Rahmen der Privatautonomie und der daraus folgendem Wahlfreiheit des Rechts der Fall ist. Zumindest aber wird die Richtlinie Konsumentenrechte, sowie die Rechte der Arbeitnehmer unangetastet lassen, da diese Bereiche entweder bereits ausgenommen wurden (Verbraucherverträge), oder aber Gegenstand vorrangiger Richtlinien sind (Rechte der Arbeitnehmer, siehe dazu die sog. Entsende-Richtlinie der EG, wonach gerade das Recht des Aufnahmestaates zur Anwendung gelangt).

Ich kann Ihnen abschließend versichern, das die gesamte EVP-ED Fraktion sowie auch ich persönlich mich dafür einsetzen werden, wirtschaftliche und soziale Interessen genau auszutarieren, um somit für ein Europa zu sorgen, dass mehr ist als nur ein gemeinsamer Markt.

Ich bin ein bekennender Vertreter der öko-sozialen Marktwirtschaft und bekenne mich zu den Diensten im Gemeinwohlinteresse, die von der Richtlinie auszunehmen sind.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr
Othmar Karas

________________________________
Mag. Othmar Karas, M.B.L.-HSG
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vizepräsident der EVP-ED-Fraktion

Europäisches Parlament, ASP 9E 264
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruxelles

Tel.: +32 2 284 7627
Fax: +32 2 284 9627
www.othmar-karas.at

Meine 1. Rückfrage an MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: Othmar KARAS
Cc: SCHIERHUBER Agnes; Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Dienstleistungsrichtlinie neu aufgerollt?

Sehr geehrter Hr. Karas,
danke für die rasche Antwort aus Ihren Team!

Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.

Z.B.:

a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?

b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das Herkunftslandprinzip.

c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc. - hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?

Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte, Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke? Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger. Wenn dem so ist bin ich strikt gegen die Einführung der Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).

Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.

Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr. Schüssel kundtun!

Meine 1. Rückfrage an MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: LICHTENBERGER Eva
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: DL-Richtlinie

Sehr geehrte Fr. Lichtenberger,
danke für Ihre rasche Antwort!

Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.

Z.B.:

a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?

b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das Herkunftslandprinzip.

c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc. - hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?

Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte, Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke? Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger. Wenn dem so ist bin ich strikt gegen die Einführung der Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).

Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.

Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr. Schüssel kundtun!

Meine 1. Rückfrage an MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: RESETARITS Karin ASSISTANT
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Dienstleistungsrichtlinie neu aufgerollt?

Sehr geehrte Fr. Resetarits,
danke für Ihre rasche Antwort!

Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.

Z.B.:

a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?

b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das Herkunftslandprinzip.

c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc. - hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?

Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte, Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke? Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger. Wenn dem so ist bin ich strikt gegen die Einführung der Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).

Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.

Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr. Schüssel kundtun!

Meine 1. Rückfrage an MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: Maria Berger
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Ihre Anfrage zur Dienstleistungs-Richtlinie

Sehr geehrte Fr. Dr. Berger,
danke für Ihre rasche Antwort!

Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.

Z.B.:

a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?

b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das Herkunftslandprinzip.

c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc. - hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?

Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte, Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke? Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger. Wenn dem so ist bin ich gegen die Einführung der Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).

Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.

Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr. Schüssel kundtun!

Antwort:
Von: Maria Berger
Gesendet: Donnerstag, 06. Oktober 2005
An: Maria Berger
Betreff: Ihre Anfrage zur Dienstleistungs-Richtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Dienstleistungs-Richtlinie. Als aufmerksames und aktives Mitglied des Europäischen Parlaments habe ich mich bereits seit Jahren gegen die Einführung des Herkunftslandprinzips im Dienstleistungsbereich engagiert und wesentlich auch zur Information in Österreich beigetragen. Ich arbeite seit einem Jahr besonders eng mit der Berichterstatterin zusammen, um durch Änderungen des Entwurfs der Kommission eine bessere Lösung für die Dienstleistungsfreiheit zu finden. Derzeit versuchen wir mehrheitsfähige Kompromisse mit den anderen Fraktionen zu verhandeln und die Abstimmungen zu ca. 2.000 Änderungsanträge gut vorzubereiten. Es geht nicht um eine simple Ja/Nein-Abstimmung.

Wichtig wäre es, wenn Sie auf die österreichische Bundesregierung in dieser Frage einwirken. Diese verteidigt im anderen gesetzgebenden Organ der EU, dem Ministerrat, nach wie vor den Entwurf der Kommission!

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Maria Berger

Delegationsleiterin der SPÖ-Abgeordneten zum Europäischen Parlament

Antwort:
Von: RESETARITS Karin ASSISTANT
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: RE: Dienstleistungsrichtlinie neu aufgerollt?

Sehr geehrter Herr Stockhammer!

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat zum Ziel, allen Dienstleistungsanbietern europaweit das Berufsleben zu erleichtern.

Das finde ich deshalb sehr wichtig, weil der Sektor Dienstleistungen in Europa auch in Zukunft sichere Arbeitsplätze schaffen wird, was wir von den Sektoren Industrie und Landwirtschaft nicht mehr behaupten können.

Es ist deshalb von enormer Bedeutung, dass wir diesen Sektor stärken und Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen bzw. erleichtern.

Das ist der ursprüngliche Gedanke der sog. Bolkestein-Richtlinie. Und diesen ursprünglichen Gedanken sollten wir nicht verlieren. Tausende Änderungsanträge werden nun dafür sorgen, dass sämtliche Wünsche, Beschwerden, Anregungen, Vetos der einzelnen Interessensgruppen berücksichtigt werden. Ob die Dienstleistungsrichtlinie dadurch besser wird, bezweifle ich persönlich. Aber das ist nun einmal der demokratische Lauf der Dinge.

Was nun das sehr umstrittene Herkunftslandprinzip betrifft: Es wurde deshalb angedacht, damit jeder Dienstleister die Gesetze seines Landes einhält und nicht gezwungen ist, 25 verschiedene Gesetze zu berücksichtigen. Es verhält sich also genau umgekehrt. Verwirrend kann es für den Konsumenten werden, weil er in der Regel nichts von den Bestimmungen eines anderen Landes weiß. Das stimmt theoretisch. Praktisch sieht es jedoch anders aus.

Nehmen wir das Beispiel Versicherung. Sie schließen als Österreicher eine britische Versicherung ab. Selbstverständlich wird Sie Ihr Versicherungsberater über die britischen Bestimmungen aufklären, das ist schließlich sein Job

Nehmen wir das Beispiel Maler und Anstreicher. Sie holen ein Angebot von einem österreichischen Anbieter, weiters von einem tschechischen und schließlich fragen Sie einen Bekannten, wie viel er ohne Rechnung verlangt. Wahrscheinlich wird das Angebot der österreichischen Firma das höchste sein, die Kosten des Schwarzarbeiters und der tschechischen Firma werden sich in etwa die Waage halten. Wer gibt Ihnen nun eine Gewährleistung und wie schaut diese aus? Im Fall des Schwarzarbeiters bekommen Sie gar nichts, die tschechische Firma macht Ihnen ein Angebot nach tschechischen Gesetzen. Wenn Ihnen dieses zu unsicher ist, werden Sie wahrscheinlich den österreichischen Anbieter bevorzugen.

Die Dienstleistungsrichtlinie führt folglich nicht zu mehr Schwarzarbeit sondern verringert sie, was erfreulich ist. Denn Pfusch ist der Neoliberalismus des kleinen Mannes.

Hochspezialisierte Unternehmen und Unternehmen aus Niedriglohnländern haben durch die Dienstleistungsrichtlinie einen Vorteil. Die Konsumenten profitieren durch das erhöhte Angebot.

Dienstleistungen von allgemeinem Interesse müssen natürlich ausgenommen werden. Dazu zählen etwa die Bildung, die Gesundheit, die Kultur. Das finde ich gut, ich lehne jedoch ab, dass auch das Glücksspiel ausgenommen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch diesen Brief meinen Standpunkt näher bringen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihre
Karin Resetarits

Antwort:
Von: LICHTENBERGER Eva
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An:
Betreff: DL-Richtlinie

die konservativen haben den derzeitigen vorschlag von der Tagesordnung herunter"gepresst", es gibt 1200 (!) abänderungsanträge von abgeordneten - also eigentlich keine aktuelle fassung!
eva l.

Antwort:
Von: SWOBODA Johannes
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: RE: Dienstleistungsrichtlinie neu aufgerollt?

Sehr geehrter Herr Stockhammer,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf die Bolkenstein-Richtlinie. Von Seiten unserer Delegation werden sämtliche Anfragen von Maria Berger beanwortet, um eine einheitliche LInie in dieser schwierigen Thematik zu wahren.

Ich gehe davon aus, dass sie von Maria Berger in Kürze ein entsprechendes Schreiben erhalten werden.

Mit den besten Grüßen aus Brüssel
Heidrun Maier
Assistentin von MEP Hannes Swoboda

Antwort:
Von: SCHIERHUBER Agnes
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: RE: Dienstleistungsrichtlinie neu aufgerollt?

Vielen Dank für Ihr Interesse an europäischen Themen. Herr Abg. Othmar Karas, der für die ÖVP-Delegation Verantwortliche für diesen Bereich, wird Ihre E-Mail gerne im Namen der ÖVP-Delegation beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Raser
-------------------------------------
Büroleitung:
Dipl.-Ing. Ulrike Raser

MEP Agnes Schierhuber
Europäisches Parlament
60, rue Wiertz, 8F243
B-1047 Brüssel

Tel.: 0032/2/28 45741
Mobil: 0032/477/414 470
Fax: 0032/2/28 49741

Mein 1. E-Mail an MEP
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Eva Lichtenberger; Johannes Swoboda; KARAS Othmar; Maria Berger; PRETS Christa; RESETARITS Karin; SCHIERHUBER Agnes
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Dienstleistungsrichtlinie neu aufgerollt?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Infommationen zugesandt bekommen, dass die "Dienstleistungsrichtlinie" wieder "auf den Tisch" kommt.

Was ist daran wahr? Wenn "ja" so ersuche ich Sie um Wahrung unserer schwer erkämpften sozialen Rechte!!!! So wie der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie aussah, ist dem Sozialdumping Tür und Tor geöffnet.

Falls Sie einen Entwurf (bevorzugt in deutscher Sprache) des aktuellen Vorschlags haben, so ersuche ich Sie um Zusendung!

Hier ein Auszug aus einem E-Mail:
--------------------------------------------------------------
BOLKESTEIN KOMMT ZURÜCK...

Der Präsident der Europäischen Kommission Barroso hatte seinerzeit durchklingen lassen, dass der Vorschlag in die Schublade gewandert sei - doch dem ist nicht so: Sie ist mit voller Kraft wieder zurückgekommen.

Und so ist der Richtlinienentwurf heute wieder Gegenstand parlamentarischer Debatten. Er wurde abgelehnt oder zurückgezogen? Schnee von gestern. In den Ausschüssen des Europäischen Parlaments wurden zahlreiche Änderungsvorschläge vorgelegt.

So hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf seiner Sitzung am 11. Juli 2005 einen konstruktiven Bericht angenommen. Und es stehen weitere entscheidende Abstimmungen an:
Die Annahme des Berichts des Ausschusses für den Binnenmarkt ist ungefähr für den 4. oder 5. Oktober vorgesehen. Die Debatte im Plenum des Europäischen Parlaments wird für die Sitzung vom 24. bis 27. Oktober dieses Jahres in Straßburg oder aufgrund der Komplexität der Diskussionen vielleicht auch später erwartet.

Anschließend werden unsere jeweiligen Regierungen eine Stellungnahme für den Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 28. und 29. November ausarbeiten.
Aus diesem Grund sind die vom Europäischen Parlament gesendeten Signale von ungeheurer Wichtigkeit.

--------------------------------------------------------------


PS: Sie haben uns in der Sache "Softwarepatente" unterstützt, bitte tun Sie dies auch in der Sache "Dienstleistungsrichtlinie"

PPS: Ich werde die aktuelle Diskussion wieder auf
http://www.stockhammer.at/netzpolitik/
veröffentlichen.

--
Liebe Grüsse, best regards,
Friedrich Stockhammer
http://www.stockhammer.at/
Aktuelles in Medien
10 Gründe GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie
10 Gründe GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie - Kurzfassung

Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Fr. Dr. Kamleithner Renate, EU-Referentin der AK-OÖ

AK WIEN - EU Dienstleistungsrichtlinie
Nr.9_Die_Dienstleistungsrichtlinie_der_EU (.PDF)
AK_Wien_EU_Sozialmodell_draft_nummer_4_a

GRÜNE OÖ - Themen - kampagne jetzt handeln! stoppt die eu-dienstleistungsrichtlinie!
2005-09-30 11:00
kampagne: jetzt handeln! stoppt die eu-dienstleistungsrichtlinie!
Jetzt mitmachen!
STOPP!
Am 25. und 26. Oktober wird im EU-Parlament über die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt. Entgegen vieler Beschwichtigungen sind die Auswirkungen auf die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen fatal.
Wir alle müssen daher die knappe Zeit nützen, um die österreichischen EU-Abgeordneten nochmals mit den großen Gefahren der DLRL zu konfrontieren und zu einer Ablehnung der Vorlage zu bewegen.
Wenn wir alle Hebel in Bewegung setzen, kann uns - wie bei der Stopp-GATS-Kampagne - noch eine Verhinderung gelingen. Dazu bieten wir folgende zwei Möglichkeiten an:
1) Einen Musterbrief per Post, Fax oder e-mail in adaptierter Form an die ParlamentarierInnen schicken (Musterbrief zum downloaden: siehe unten)
2) Einen Brief, ein Fax oder eine e-mail an die EU-ParlamentarierInnen: halte diese durch eine kurze persönliche Einleitung so individuell wie möglich und füge einen der 10 Gründe gegen die Richtlinie (siehe untenstehend) ein.

Diese Aktion wird unterstützt von:
OÖ Plattform gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie AK, ÖGB, KAB und Betriebsseelsorge, Werkstatt für Solidarität und Frieden, AUGE, ATTAC, Wirtschaftsverband, Volkshilfe, Sozialplattform, Grüne OÖ

Kurzinformation zur Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (früher: Bolkestein-Richtlinie) ist eine geplante EU-Richtlinie zur Liberalisierung von Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, dass Dienstleistungen den gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftslandes (Herkunftslandprinzip) unterliegen. Als Dienstleistungen gelten z. B. Finanzdienstleistungen, soziale Sicherungssysteme (Altenheime, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung), Müllabfuhr, Verkehrssysteme, etc. Wenn zum Beispiel ein britischer Unternehmer seine MitarbeiterInnen „dauerhaft“ nach Österreich entsendet, kommt das britische Arbeits- und Sozialrecht zur Anwendung. Konkret heißt das: keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, weniger Urlaub, kein Kollektivvertrag, längere Arbeitszeiten usw.

BefürworterInnen der Richtlinie sind der Meinung, dass durch die Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes Arbeitsplätze geschaffen würden. Die Schaffung von schlecht bezahlten ‚Jobs’ – und auch die sind ja nicht wirklich gesichert – ist keine volkswirtschaftlich sinnvolle Strategie. Nicht nur darum, sind wir dagegen – die DL-RL hat noch viele andere Facetten.
Weiter Infos auf untenstehenden Links:

GRÜNE OÖ - Themen - kampagne jetzt handeln! stoppt die eu-dienstleistungsrichtlinie!
AK OBEROESTERREICH - Europäische Union - Europa und die Arbeitnehmer
AK OBEROESTERREICH - Europäische Union - 10 Gründe GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie
Angriff auf das Europäische Sozialmodell = Dienstleistungs-Richtlinie - EU_Argumentarium.pdf
AK OBEROESTERREICH − Europäische Union - 9761.pdf

Bolkestein - die EU-Dienstleistungsrichtlinie

--attac.at- Das öffentliche--Kampf dem Bolkestein-Hammer
     --attac.at- EU- Kampf der Bolkestein-Richtlinie--
          --attac.at- 10 Gründe GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie--
                --attac.at- Liste der EU-ParlamentarierInnen--

 Quelle:  --attac.at- 10 Gründe GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie--

10 Gründe GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie

Wir* sind gegen die Dienstleistungsrichtlinie,

* weil das Herkunftslandprinzip zu einem Unterbietungswettlauf bei Arbeits-, Umwelt- und Konsumentenschutz-Standards führen wird.
(Kommt beispielsweise ein portugiesischer Dienstleister heute nach Österreich, muss er weitestgehend österreichische Vorschriften einhalten. Nach Inkrafttreten der Dienstleistungs-RL wird der Spieß umgedreht. Der portugiesische Dienstleister hat für seine Tätigkeit in Österreich portugiesisches Recht einzuhalten - in fast allen Rechtsbereichen.)
* weil die öffentlichen Dienstleistungen noch weiter unter Druck geraten werden.
* weil 25 Rechtsordnungen in einem Land zu Rechtschaos führen werden.
* weil die Kontrolle von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung weiterhin vor Ort möglich sein muss - um effektiv zu sein.
* weil auch weiterhin der Kündigungs- und Entlassungsschutz, das Krankengeld, die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen, etc. sich ausschließlich nach österreichischem Recht richten muss.
* weil LeiharbeiterInnen in Österreich dann ganz einfach ausschließlich nach britischem oder griechischem Recht beschäftigt werden könnten.
* weil die zahlreichen Klein- und Mittelbetriebe der Billigkonkurrenz aus dem EU-Ausland völlig schutzlos ausgeliefert werden.
* weil z.B. Abfallentsorger in Österreich nach dem Recht ihres Herkunftslandes tätig werden dürfen und damit die hohen österreichischen Umweltstandards untergraben.
* weil VerbraucherInnen in schwedischer Sprache nach schwedischem Recht in Schweden klagen müssen, wenn ein Produkt, das sie bei einer schwedischen Firma gekauft haben, nicht funktioniert
* weil Qualität und Schutz der VerbraucherIinnen nur als Kosten und Wettbewerbshindernisse gesehen werden.

* OÖ Plattform gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie
(AK, Attac, AUGE, KAB und Betriebsseelsorge, ÖGB, Werkstatt für Solidarität und Frieden, Wirtschaftsverband, Volkshilfe, Sozialplattform).

Die Österreichische Volkspartei - Dienstleistungsrichtlinie
 

Stop Bolkestein !    Sign the Petition

AK OBEROESTERREICH - DienstleistungsRichtlinie
AK und WK warnen vor den Folgen der EU-Dienstleistungsrichtlinie
28.10.2004

Die geplante EU-Richtlinie über die Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt führt unweigerlich zu einem ruinösen Wettlauf um die niedrigsten Standards bei der Ausübung von Dienstleistungsgewerben sowie von Arbeits-, Sozial- und Berufsausbildungsvorschriften. Davor warnen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer und fordern die Rücknahme des Richtlinien-Entwurfs.

In Österreich könnte schon bald portugiesisches, litauisches oder irisches Recht bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Anwendung kommen. Geht es nach der EU-Kommission, soll künftig das Herkunftslandprinzip gelten: Führt beispielsweise ein portugiesisches Dienstleistungsunternehmen in Österreich einen Auftrag durch, muss es nur das portugiesische Recht beachten.

In letzter Konsequenz würde das bedeuten, dass in Österreich 25 verschiedene Rechtsordnungen gelten. Das gibt die EU-Kommission auch zu. Sie hält ausdrücklich fest, dass sie einen Wettbewerb der unterschiedlichen Rechtssysteme einführen möchte.

Richtlinie gefährdet Österreichs Unternehmer/-innen und
Arbeitnehmer/-innen
Der Dienstleistungsbereich trägt rund 70 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hätte daher massive Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben und den Arbeitsmarkt. Einige der brisanten Folgen:

Anbieter von Dienstleistungen können als Firmensitz aus den 25 EU-Staaten jenen mit den niedrigsten Standards wählen und dann zu den günstigen Herkunftslandbedingungen arbeiten. Dadurch müssen die hohen österreichischen Standards – zum Beispiel bei Berufsausbildung oder Gewerbebestimmungen – zum Teil gar nicht beachtet werden, zum Teil werden sie ausgehöhlt, beispielsweise bei arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen.

Arbeitet ein Beschäftigter aus dem EU-Ausland in Österreich, gehen wichtige Kontrollmöglichkeiten verloren. Die Richtlinie sieht vor, dass beispielsweise am Ort der erbrachten Leistung die Vorlage der Sozialversicherungsunterlagen nicht verlangt werden darf. Auch Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligungen dürfen nicht überprüft werden. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung wird so beinahe unmöglich. Besonders absurd ist dabei der Vorschlag in der Richtlinie, die Verfolgung von Gesetzesverstößen eines EU-Dienstleisters nicht dem Tätigkeitsland, sondern den Behörden seines Herkunftslandes zu übertragen.

Die EU nimmt bewusst in Kauf, dass Berufszugangsregeln für Dienstleister über die Binnengrenze jene begünstigt, die eine schlechtere Qualifikation aufweisen als ihre Mitbewerber sie im Erbringungsstaat nachweisen können. Die Richtlinie wird daher zu einem Wettbewerb der niedrigsten Zugangsvoraussetzungen führen. Dies steht in klarem Widerspruch zur Lissabon-Strategie, die auf Qualifikation und Weiterbildung setzt. Das österreichische Berufsausbildungssystem würde bei einem Qualitäts- und Qualifikationsdumping ihren Stellenwert verlieren.

Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer fordern nachdrücklich, diese neue EU-Richtlinie zurückzunehmen. Stattdessen sollen Maßnahmen zur Koordinierung und Harmonisierung der Standards auf hohem Niveau gesetzt werden.

Quelle (C) AK OÖ

EU: Kampf der Bolkestein-Richtlinie
Der scheidende EU-Kommissar für den Binnenmarkt hat der EU noch schnell seinen Stempel aufgedrückt, und die EU könnte daran zerbrechen: Die "EU-Richtlinie zu Dienstleistungen im Binnenmarkt" wird einen noch nie gesehenen Wettbewerb um niedrigste Umweltauflagen, schlechteste Arbeitsbedingungen und geringsten Schutz für die Menschen auslösen.  ...ff...
attac.at EU Kampf der Bolkestein-Richtlinie

Quelle (C) attac.at attac Austria

Links zum Thema die Folgen der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
  Deutschlandfunk - Campus & Karriere - EU-Dienstleistungsrichtlinie
       Schröder fordert von EU besseren Arbeitnehmerschutz tagesschau.de
              Breite Front gegen neues EU-Dienstleistungsgesetz tagesschau.de

18.12.2004
Stop Bolkestein !    Sign the Petition
NO to a socially retrograde Europe
NO to an educationally regressive Europe
At the instigation of the former European Commissioner Frits Bolkenstein (a Dutch liberal), a draft directive (European law) on the free circulation of services within the European Union is currently under discussion.
.... more   Stop Bolkestein ! Stop Bolkestein ! Stop Bolkestein !

AK OBEROESTERREICH - DienstleistungsRichtlinie
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Stop Bolkestein - Stop Bolkestein - Stop Bolkestein !

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Last modified: 20. May 2018 16:27:08.
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